Transsexualität im Grundgesetz DE und AT?
RE: Transsexualität im Grundgesetzt DE und Aut?
Beitrag #3
Bez den rechtlichen (zumindest deutschen) Gegebenheitn hat Eva_Tg bereits alles gesagt, ergänzend noch hierzu
(10.07.2016, 10:28)Eva_Tg schrieb: ... Transidentität ist ein psychologischer Zustand, der nicht heilbar oder veränderbar ist.
sollte nicht fehlen: Transsexualität bzw Transidentität ist ein nicht krankhafter seelisch-geistiger Zustand, der bei vielen Betroffenen allerdings körperliche und/oder psychologische (auch krankhafte) Symptome zur Folge haben kann, welche diese entsprechend an- bzw auszugleichen bemüht sind;

Womöglich war von der Threadstarterin (zusätzlich oder nur) das Recht auf Selbstbestimmung gemeint, das steht wohl außer Frage; Mit eben mehr oder weniger staatlich/sozialer Unterstützung, jedenfalls aber idR medizinischer, wo wir aber schon wieder beim (sozial-) rechtlichen Bereich sind...
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RE: Transsexualität im Grundgesetzt DE und Aut? - von Bonita - 10.07.2016, 11:12

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