Beitrag #73
09.01.2018, 15:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2018, 15:06 von Bonita.)
Tut mir sehr leid, dass Du solche (unnötigen) Probleme hast...
Nehme mal an, dass das nicht nur in Wien so gemacht werden kann, sondern in ganz Österreich?! Ev auch nur Ermessenssache (der/des Richterin/Richters)...
(09.01.2018, 13:49)Patricia1975 schrieb: ...War/ist Eure Scheidung einvernehmlich? Wenn beide Ehe- bzw Scheidungs-PartnerInnen vor RichterIn einwilligen, kann die Scheidung auch sofort rechtskräftig werden, also mit Ausstellung (Ausdruck inkl Unterschrift RichterIn) des Beschlusses inkl diesem Hinweis ("Diese Ausfertigung ist rechtskräftig seit [heutiges Datum]", Gericht-Bezeichnung und -Adresse, heutiges Datum, Unterschrift RichterIn, RichterIn Name in Druckbuchstaben), den man direkt von RichterIn erhalten kann...
Heute Scheidung - die PÄ/VÄ muss wieder 8 Wochen warten weil das BG 6 Wochen nach der Zustellung erst die Scheidung als rechtskräftig erachtet. Was ist das für ein Bullshit????
...
Nehme mal an, dass das nicht nur in Wien so gemacht werden kann, sondern in ganz Österreich?! Ev auch nur Ermessenssache (der/des Richterin/Richters)...

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