Beitrag #211
15.11.2018, 13:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2018, 13:42 von Bonita.)
Kommt wie immer in Bürokratishausen drauf an:
https://www.wgkk.at/cdscontent/?contenti...de=content
https://www.wgkk.at/cdscontent/?contenti...de=content
Zitat:Die Selbstversicherung beginnt:- jedenfalls ab dem 1. Tag nach Deinem Antrag; Konntest Du den Antrag innerhalb von 42 Tagen ab der Versicherung-Abmeldung durchs AMS machen, gäbs keine Lücke in der Versicherung (was ja um einiges vorteilhafter ist)......
- unmittelbar im Anschluss an die Krankenversicherung ... - wenn der Antrag innerhalb von sechs Wochen bzw. 42 Tagen nach dem Ende der Versicherung ... gestellt wird;
- sonst beginnt die Selbstversicherung mit dem auf die Antragstellung folgenden Tag.
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