Depathologisierung - Ohne mich
RE: Depathologisierung - Ohne mich
Beitrag #32
(27.09.2012, 08:16)Danielle schrieb: Dein Vergleich mit dem Blinden hinkt,er kann nicht als Blind GELTEN,weil eine offensichtliche Krankheit ihm das sehen genommen hat,er eben blind IST
Da IST eine Krankheit zu Diagnostizieren.!! [hier gekürzt]

Ein/e Blinde/r hat regelmäßig auch kein Problem damit, zu ihrer/seiner Krankheit bzw der in deren Folge eingetretenen Behinderung zu stehen.

Nur bei F-64.0 ist das so eine Sache....den "Krankheitswert" - sagen transsexuelle Menschen - den nehmen wir bitte gerne, damit die Krankenkasse uns für diesen "Wert" auch eine Leistung gewähren muss. Aber dann darf "es" nicht mehr erwähnt werden, denn....die Sache ist als psychische Störung ja stigmatisierend und potenziell diskriminierend. Blush

Bitte versteht mich nicht falsch! Es stehen aus meiner Sicht der Solidarität wegen zwei Dinge außer Frage:
  1. Die Absicherung der Leistungen der Sozialversicherung für transsexuelle Menschen hat Priorität vor der Streichung der psychischen Krankheitsdiagnose F-64.0.
  2. Die Verschiebung des "Krankheitswertes" der Transsexualität vom psychischen in den somatischen (körperlichen) Bereich wäre eine gute Kompromisslösung. Dies würde auch den Anspruch auf körperliche Behandlungen besser untermauern.
Als Verfechterin der De-Psychopathologisierung möchte ich aber auch an gewisse Fußangeln des medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Ist-Zustandes erinnern:
  1. Der ICD-10-Katalog ist kein Rechtsakt und wird nicht (allein) auf Grund politischer Willensbekundungen erlassen. Dieser Katalog spiegelt den allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Diskussion darüber, was eine Krankheit ist. Wie schon mehrfach erwähnt: früher war auch Homosexualität eine Krankheit (und eine Lesbe hätte damit nach heutigem Leistungsrecht etwa Anspruch auf Zuschuss zu einer Psychotherapie - die sie jetzt selbst bezahlen muss).
  2. F-64.0 garantiert nicht die derzeit übliche Behandlung des Transsexualismus am Körper (HRT, gaOP). Wenn z.B. eine "Heilung" (oder deutliche Besserung) durch neue Psychopharmaka möglich werden sollte, dann werden die Krankenkassen auch nur diese Behandlung bezahlen. F-64.0 ist ja - bitte nie vergessen! - eine psychische Störung, und die Behandlung des Körpers zu deren Besserung eigentlich ein seltsamer Umweg.
Eine Festschreibung der Behandlung der Transsexualität als eigenen Leistungsfall im österreichische ASVG (neben im wesentlichen Krankheit, Mutterschaft und bestimmten näher definierten Vorsorgeleistungen) halte ich derzeit politisch für nicht erreichbar.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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