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RE: Namenshäufigkeit und sonstiger Nonsens
@mike-tanja: nachdem du ja in irgendeiner form in der juristischen welt zuhause sein dürftest: wie schauen eigentlich die rechtlichen vorschriften zu namensFÜHRUNG aus? kann man beispielsweise vor einer personenstands- und namensänderung einen gewählten namen auch gegenüber z.b. unternehmen/institutionen führen, und unter welchen umständen kann einem daraus ein strick gedreht werden?
mir ist gerade ein amerikanischer bekannter eingefallen, der in seinem reisepass einen amtlichen vermerk á la "subject is also known as ___________ _________" und unter diesem namen z.b. auch kreditkarten hatte. etwas in diese richtung ist in österreich wahrscheinlich unmöglich, oder?
um zum thema zurückzukommen: ich schwanke noch etwas. vor allem, weil ich meinen nachnamen auch loswerden möchte, was die sache dann etwas verkompliziert
ein paar sehr gute gedanken habe ich hier gefunden zu dem thema:
http://www.tsroadmap.com/reality/nameindex.html
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RE: Namenshäufigkeit und sonstiger Nonsens
(06.07.2012, 19:56)Mike-Tanja schrieb: (06.07.2012, 18:00)Angelika schrieb: Nun, da es in Östereich ohne PÄ nicht möglich ist einen rein weiblichen Vornamen zu wählen, weil das NÄG festlegt, dass der erste Vorname dem Geschlecht der AntragstellerInnen entsprechen muss, bleibt nur die Möglichkeit der Wahl eines sogenannten geschlechtsneutralen Vornamens. [hier gekürzt]
Das betrifft allerdings nur den amtlichen Vornamen, den Register- bzw. Urkundennamen.
Privat kann sicher jeder nennen (lassen), wie sie oder er will, ein eingeführtes und anerkanntes Pseudonym genießt sogar gewissen rechtlichen Schutz.
Nun in Deutschland kann man einen Künstlernamen in den Ausweis eintragen lassen. Vielleicht sollte ich meinen weiblichen Vornamen als Künstlernamen eintragen.
Ansonsten mein weiblicher Vorname klingt so ähnlich wie mein männlicher und wird auch ähnlich geschrieben. Das ist praktisch, ich kann jedes Dokument mit meinem weiblichen Vornamen unterschreiben, da ich meine Unterschrift eh nur aus den ersten beiden Buchstaben meines Vornamens und den ersten beiden Buchstaben meines Nachnamens besteht.
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RE: Namenshäufigkeit und sonstiger Nonsens
(06.07.2012, 20:43)versuchsanordnung schrieb: @mike-tanja: nachdem du ja in irgendeiner form in der juristischen welt zuhause sein dürftest: wie schauen eigentlich die rechtlichen vorschriften zu namensFÜHRUNG aus? kann man beispielsweise vor einer personenstands- und namensänderung einen gewählten namen auch gegenüber z.b. unternehmen/institutionen führen, und unter welchen umständen kann einem daraus ein strick gedreht werden? [hier gekürzt]
Du darfst niemand über deine Identität täuschen, wenn es drauf ankommt, also insbesondere nicht Behörden. Im Extremfall könnte das sogar als Betrugshandlung ausgelegt werden (z.B. bei Vortäuschung einer fremden Identität). Und man darf natürlich nicht in Eigenregie (öffentliche) Urkunden, etwa amtliche Identitätsausweise, ausstellen oder ändern.
In Zeiten allgemeiner Paranoia und Got-to-know-your-Customer-Regeln (z.B. für Banken) ist der Bewegungsspielraum in den letzten Jahren tendenziell sicher enger geworden.
Aber man kann unter einem Pseudonym, Deck- oder Künstlernamen etwa Verträge schließen, Leserbriefe, Artikel und Bücher veröffentlichen. Das tun wir z.B. mehrheitlich hier im Forum, nur von den wenigstens weiß die Betreiberin den Realnamen, obwohl sie mit jeder/jedem von euch einen Vertrag hat.
Das gilt für den Rechtsverkehr, im sozialen Leben kann man mehr oder weniger machen, was man will.
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RE: Namenshäufigkeit und sonstiger Nonsens
Nun das Interpretationssache. Wenn ich mich als Frau K. vorstelle, dann ist meine Identität, die eindeutig meiner Person zu geordnet werden kann.
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RE: Namenshäufigkeit und sonstiger Nonsens
(06.07.2012, 15:11)Tanja-Pascale schrieb: ... der häufigste Vorname in der Usergalerie ... Interessant wäre nun, wie habt ihr euren weiblichen Vornamen gefunden und warum gerade diesen gewählt? ...
Das war nicht sooo schwierig bei mir, und gewohnheitshalber hab ich einfach von meinem "alten" Vor-Namen das "s" hinten "abgezwickt" und schon hat's gepasst (es ist übrigens jener, der in der UG am häufigsten vorkommt)...
Zusätzlich gab's aber gleichzeitig einen "neuen" Familien-Namen, damit's nicht zu offensichtlich ist...
Bis ich meine Papiere ändern konnte, ließ ich mich in der Kurzform meines Vor-Namens rufen, im Wissen um eine US-Schauspielerin - bekannt aus "Sex, Lügen und Video", "Greencard", "Hudson Hawk", "Und täglich grüßt das Murmeltier", "Vier Hochzeiten und ein Todesfall", usw usf... Wirbt desweiteren meist für Haarfärbemittel & Antifalten-Creme im TV
Ps: "Bonita DeGato" ist mein (TG-) iName, und "bONE" ist praktisch der Nick vom iNick...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends