Beitrag #18
08.07.2013, 20:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2013, 22:07 von jasminchen.)
(16.05.2013, 13:39)Mike-Tanja schrieb: Mit der Absicht, den "Erlass" (des Bundesministeriums für Inneres vom 12. Jänner 2007, GZ: BMI-VA1300/0013-III/2/2007) als gesetz- und verfassungswidrige (Rechts-) Verordnung zu "knacken", ist Monika Donner aber nicht durchgedrungen. Der VfGH hat diesen als generelle Weisung an die Personenstandsbehörden ("Verwaltungsverordnung" betreffend das Ermittlungs- und Beweisverfahren zu den Fragen geschlechtsangleichender Maßnahmen und Dauerhaftigkeit des Rollenwechsels) abgetan und kein förmliches Normenprüfungsverfahren eingeleitet.
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Als Jurist/in sollte Mike-Tanja wissen, dass das Erkenntnis des VfGH in meinem Fall weit erfolgreicher war, als ich und Andere es zu hoffen wagten. Der VfGH ist nämlich der Ansicht, dass es sich beim "Schreiben Transsexualiät" des BMI um keine Verordnung und auch nicht um eine generelle Weisung (wie Mike-Tanja zu wissen glaubt), sondern um ein RECHTLICHES NULLUM handelt: "... den Charakter einer Handlungsanleitung und beschreibt weitgehend nur die Vorgangsweise bei Durchführung eines dem AVG entsprechenden Ermittlungsverfahrens und nennt Beweismittel, deren Aufnahme nicht zwingend ist."
Der VfGH hat damit eindeutig erkannt, dass die Verwaltungsbehörden NICHT an dieses Schreiben des BMI gebunden sind bzw. waren, sofern es inbs. um das Abverlangen der gaOp geht/ging!
Dies alles ist im Erkenntnis schwarz auf weiß nachzulesen: http://www.monika-donner.at/wp-content/u...973-08.pdf
Die Wichtigkeit dieses Erkenntnisses begründet sich (national), wie Mike-Tanja richtig ausführt, in der Aufnahme in der Erkenntnsisammlung. In Deutschland hat sich das dt. BVerfG (Bundesverfassungsgericht) auf dieses Erkenntnis (Fall Monika Donner, vormals Justl) berufen, als man den Op-Zwang in Deutschland Anfang 2011 aufhob. Nachzulesen hier in Rn 63: http://www.monika-donner.at/wp-content/u...bverfg.pdf
Lange Rede, kurzer Sinn: Michaelas Erfolg vor dem VwGH war wichtig, mein Erfolg vor dem VfGH war ebenso wichtig. Mindestens so wichtig waren unsere Strafanzeigen gegen Angehörige des BMI und nicht zu vergessen die Medienarbeit. Wer was wann gemacht hat, ist irrelevant, weil es um keinen Wettkampf zwischen uns ging. Schließlich haben wir uns regelmäßig abgesprochen.
Es ist schön, dass wir gewonnen und auch etwas für die Community erreicht haben. Die nichts dazu beigetragen haben, sollten wenigsten richtig lesen können oder nachfragen, wenn sie sich nicht auskennen. Falls auch das nicht klappt, sollten sie zumindest keinen Unfug erzählen oder jammern.
[MODERATION: Anspielung auf Realnamen entfernt; Bonita]
[MODERATION: Liebe Monika, ich mag es gar nicht, dass Moderationshinweise in der Bearbeitungsfrist geändert werden!!!
Du kennst die Forenregeln und das Outen von Personen ist nicht zulässig und zieht eine sofortige Verwarnung und im Wiederholungsfall eine Sperre nach sich.
Wir schreiben hier alle friedlich miteinander und ich möchte gerne, dass das so bleibt, Jasmin]