Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #11
Hmm da bin ich dann auch darauf reingefallen, mich hat auch verwundert dass ich nach dem Kauf des Buches von der Autorin zu einer positiven Bewertung bewegt werden sollte.

Nun ich hab das Buch nicht so besonders gefunden und den Bericht im Fernsehen auch nicht. Mich stört dieses hervorkehren " Mann als Frau kann sich wehren und ist keine Schwuchtel "
Ich glaub nicht dass man mit dieser Art die Volksmeinung, nach der alle TV's schwul sind, auch nicht ändern kann
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #12
Verspätete Richtigstellung von Felsischen Verdrehungen:

Hallo liebe Aufgeschlossene!

:-)

Michaela P. und ich haben GEMEINSAM den Op-Zwang zu Fall gebracht. Sie erwirkte eine positive Beschwerdeerledigung beim VwGH und ich eine ebensolche beim VfGH. Der VfGH hat insb. ausdrücklich erkannt, dass das BMI-Gutachten quasi ein rechtliches Nullum ist, weshalb in letzter Konsequenz die Verwaltungsbehörden sich nicht mehr an die Bedingung der gaOp vor Personenstandsänderung zu halten hatten.

Einer halbwegs gebildeten Obfrau (Fels) wird man schon zumuten dürfen, rechtliche Texte zu lesen. Wenn es mit dem Verständnis hapert, darf gerne nachgefragt werden. Alle Dokumente sind übrigens auf meiner Homepage http://www.monika-donner.at als Download verfügbar. Der Prozessweg ist dokumentiert. Im Übrigen haben Michaela P. und ich uns von der Beschwerde bis zur Strafanzeige gegen den BMI abgesprochen. Auf meiner HP wird darauf 2fach hingewiesen. Ebenso in meinem ersten Buch, dessen Kapitel über den Rechtskampf mit Michaela abgeglichen wurde. Dass der ORF nicht jedes Wort ausstrahlt, das ich sage, dafür kann ich nichts, wie sich eigentlich jeder halbwegs orientierte Mitteleuropäer selbst ausmalen kann.

Wer sich für meine "großartige Selbstbefreiung" (Zitat Fels) interessiert, findet auf meiner Homepage eine Beschreibung des Buchs "Tiger in High Heels". Dass es darin nicht nur um mich, sondern hauptsächlich um Möglichkeiten der eigenen Befreiung aus sozialen Zwängen geht, könnte Fels eigentlich wissen, zumal sie sogar bei einer Lesung bei TransX zugegen war. Ist es ihr vielleicht unangenehm gewesen, dass die rund 30 Besucher auf 2 Zimmer aufgeteilt werden mussten, während sonst nur etwa 3-5 Leute inkl. Vorstand da sind? Oder ist sie vom Konkurrenzdenken unter Autorinnen geplagt?

Mir scheint, dass über mich und meine Veröffentlichungen am meisten jene Leute herziehen, die nicht über ihren sehr begrenzten Tellerrand blicken wollen. Mich ärgert's nicht - nur bringt es sie weiter? ;-)

Liebe Grüße

Monika Donner


(08.12.2012, 18:22)Eva schrieb: Für alle, dies bislang d’rauf reingefallen sind: Michaela P. hat den Operationszwang zum Fall gebracht. Monika Donner hat zwar gegen den damaligen Erlass gekämpft, vom Verfassungsgerichtshof aber nur bestätigt bekommen, dass der Operationszwang zumindest seit dem Monate zuvor verlautbarten Urteil im Fall Michaela P. hinfällig sei. Wer’s nicht glaubt: Details und Originalurteile zum Nachlesen auf http://transx.at.
Wozu muss sich Monikas Ego in Geschichsverfälschungen suhlen? Ist das ihre großartige Selbstbefreiung?
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #13
Über andere herziehen bringt einen immer weiter. Wink
Das liegt in der Natur des Menschen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #14
(12.05.2013, 18:55)Monika Donner schrieb: Verspätete Richtigstellung von Felsischen Verdrehungen:

Hallo liebe Aufgeschlossene!

:-)

Michaela P. und ich haben GEMEINSAM den Op-Zwang zu Fall gebracht. Sie erwirkte eine positive Beschwerdeerledigung beim VwGH und ich eine ebensolche beim VfGH. [hier gekürzt]

Monika Donner hat ein für die Sache wichtiges Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewonnen.

Dabei handelt es sich um das Erkenntnis vom 3. Dezember 2009, Zl. B 1973/08. Dieses Erkenntnis wurde vom VfgH auch in die amtliche Entscheidungssammlung aufgenommen (VfSlg 18929/2009), was die Bedeutung der Sache bekräftigt. Aufgeboben wurde ein ablehnender Bescheid der Personenstandsbehörde 2. Instanz (Landeshauptmann von Oberöstereich) wegen Verletzung des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz in Folge grober Verkennung des Verfahrensrechts (Annahme einer Beweislast zum Nachteil der Antragstellerin).

Mit der Absicht, den "Erlass" (des Bundesministeriums für Inneres vom 12. Jänner 2007, GZ: BMI-VA1300/0013-III/2/2007) als gesetz- und verfassungswidrige (Rechts-) Verordnung zu "knacken", ist Monika Donner aber nicht durchgedrungen. Der VfGH hat diesen als generelle Weisung an die Personenstandsbehörden ("Verwaltungsverordnung" betreffend das Ermittlungs- und Beweisverfahren zu den Fragen geschlechtsangleichender Maßnahmen und Dauerhaftigkeit des Rollenwechsels) abgetan und kein förmliches Normenprüfungsverfahren eingeleitet.

In der Sache von Michaela P***, mit der (und Eva) ich mich beim gestrigen TransX-Abend kurz unterhalten konnte, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Erkenntnis vom 27. Februar 2009, Zl. 2008/17/0054, jene Auslegung des § 16 des (alten) Personenstandsgesetzes (PStG) gefunden, die definitiv und unmissverständlich festhält, dass für eine Personstandsänderung eine gaOP keine Voraussetzung ist:

Zitat:Der Verwaltungsgerichtshof geht im Hinblick auf die österreichische Rechtslage davon aus, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem mehrfach erwähnten Erkenntnis vom 30. September 1997 auf die (psychische) Komponente des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht hingewiesen. Ist dieses Zugehörigkeitsempfinden aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel und nach außen in der Form einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck gekommen, ist der österreichischen Rechtsordnung kein Hindernis zu entnehmen, das eine personenstandsrechtliche Berücksichtigung des für die Allgemeinheit relevanten geschlechtsspezifischen Auftretens hindern würde.

Meiner Meinung nach war mit diesen Sätzen des VwGH der OP-Zwang in Österreich endgültig Geschichte. Sie liegen auch zeitlich vor Monika Donners Erfolg beim VfGH. Auch diese Entscheidung wurde in die amtliche Entscheidungssammlung des Gerichtshofs (VwSlg 17640 A/2009) aufgenommen. Sie "gilt" damit bis zum heutigen Tag und ist m.E. auch für die zukünftige Auslegung des ab 1. November 2013 anzuwendenden § 41 Abs. 1 des (neuen) PStG 2013 maßgeblich.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #15
Danke für die ausführliche Klarstellung.
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #16
Ein Gesetz zu kippen ist egentlich immer ein mehrstufiger Prozess, soweit ich das als Laie begreife. Und letztlich ist es doch auch wurscht, in welcher Phase dann die letztliche Entscheidung zum Positiven hin fällt. Ich bin sicher Monikas Anteil an der Sache ist keinesfalls geringzuschätzen und es ist gut, das wir Leute wie sie haben. Aber letztlich zählt das Eregbnis und dass das Leben von abertausenden Schwestern dadurch besser wird in Eurem Land. Smile


LG,

Tasha
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #17
Ein herzliches Danke für euren Einsatz. Ist echt schon beeindruckend, wie manche die Welt verändern.
Um die Welt in einem Sandkorn zu sehn,
und den Himmel in einer wilden Blume,
halte die Unendlichkeit in deiner Hand
und die Stunde rückt in die Ewigkeit.

-= VERITAS VINCIT =-
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #18
(16.05.2013, 13:39)Mike-Tanja schrieb: Mit der Absicht, den "Erlass" (des Bundesministeriums für Inneres vom 12. Jänner 2007, GZ: BMI-VA1300/0013-III/2/2007) als gesetz- und verfassungswidrige (Rechts-) Verordnung zu "knacken", ist Monika Donner aber nicht durchgedrungen. Der VfGH hat diesen als generelle Weisung an die Personenstandsbehörden ("Verwaltungsverordnung" betreffend das Ermittlungs- und Beweisverfahren zu den Fragen geschlechtsangleichender Maßnahmen und Dauerhaftigkeit des Rollenwechsels) abgetan und kein förmliches Normenprüfungsverfahren eingeleitet.
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Als Jurist/in sollte Mike-Tanja wissen, dass das Erkenntnis des VfGH in meinem Fall weit erfolgreicher war, als ich und Andere es zu hoffen wagten. Der VfGH ist nämlich der Ansicht, dass es sich beim "Schreiben Transsexualiät" des BMI um keine Verordnung und auch nicht um eine generelle Weisung (wie Mike-Tanja zu wissen glaubt), sondern um ein RECHTLICHES NULLUM handelt: "... den Charakter einer Handlungsanleitung und beschreibt weitgehend nur die Vorgangsweise bei Durchführung eines dem AVG entsprechenden Ermittlungsverfahrens und nennt Beweismittel, deren Aufnahme nicht zwingend ist."

Der VfGH hat damit eindeutig erkannt, dass die Verwaltungsbehörden NICHT an dieses Schreiben des BMI gebunden sind bzw. waren, sofern es inbs. um das Abverlangen der gaOp geht/ging!

Dies alles ist im Erkenntnis schwarz auf weiß nachzulesen: http://www.monika-donner.at/wp-content/u...973-08.pdf

Die Wichtigkeit dieses Erkenntnisses begründet sich (national), wie Mike-Tanja richtig ausführt, in der Aufnahme in der Erkenntnsisammlung. In Deutschland hat sich das dt. BVerfG (Bundesverfassungsgericht) auf dieses Erkenntnis (Fall Monika Donner, vormals Justl) berufen, als man den Op-Zwang in Deutschland Anfang 2011 aufhob. Nachzulesen hier in Rn 63: http://www.monika-donner.at/wp-content/u...bverfg.pdf


Lange Rede, kurzer Sinn: Michaelas Erfolg vor dem VwGH war wichtig, mein Erfolg vor dem VfGH war ebenso wichtig. Mindestens so wichtig waren unsere Strafanzeigen gegen Angehörige des BMI und nicht zu vergessen die Medienarbeit. Wer was wann gemacht hat, ist irrelevant, weil es um keinen Wettkampf zwischen uns ging. Schließlich haben wir uns regelmäßig abgesprochen.

Es ist schön, dass wir gewonnen und auch etwas für die Community erreicht haben. Die nichts dazu beigetragen haben, sollten wenigsten richtig lesen können oder nachfragen, wenn sie sich nicht auskennen. Falls auch das nicht klappt, sollten sie zumindest keinen Unfug erzählen oder jammern.

[MODERATION: Anspielung auf Realnamen entfernt; Bonita]

[MODERATION: Liebe Monika, ich mag es gar nicht, dass Moderationshinweise in der Bearbeitungsfrist geändert werden!!!
Du kennst die Forenregeln und das Outen von Personen ist nicht zulässig und zieht eine sofortige Verwarnung und im Wiederholungsfall eine Sperre nach sich.
Wir schreiben hier alle friedlich miteinander und ich möchte gerne, dass das so bleibt, Jasmin]
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RE: Fernsehtipp: Monika Donner im ORF
Beitrag #19
(19.05.2013, 03:17)Natasha schrieb: Ein Gesetz zu kippen ist egentlich immer ein mehrstufiger Prozess, soweit ich das als Laie begreife. Und letztlich ist es doch auch wurscht, in welcher Phase dann die letztliche Entscheidung zum Positiven hin fällt. Ich bin sicher Monikas Anteil an der Sache ist keinesfalls geringzuschätzen und es ist gut, das wir Leute wie sie haben. Aber letztlich zählt das Eregbnis und dass das Leben von abertausenden Schwestern dadurch besser wird in Eurem Land. Smile


LG,

Tasha

Liebe Tasha!

Danke für Dein herzliches und kluges Feedback! Da hastvöllig Recht, dass es völlg egal ist, welcher Kampf zu welcher Zeit erfolgreich war. Die Schlacht ist gewonnen. Nur das zählt.

Hinterher wissen manche "Schlaumeier" immer alles "besser" (siehe die Beiträge von E, B, U, die ersten von M-T etc.). Doch zu der Zeit machen die wirklichen Kämpfer schon wieder etwas Neues - worüber sich die Schlaumeier dann wieder unterhalten können ... hihi

Alles Liebe

Monika

[Moderationshinweis: OT Beitrag nach hier verschoben, Jasmin]
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