Beitrag #1
29.09.2012, 13:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2012, 13:41 von Bonita.)
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http://www.antidiskriminierungsstelle.de...nn=1532912 schrieb:ADS spricht sich für Reform des Transsexuellengesetzes aus
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) begrüßt die jüngsten Bestrebungen zur Reform des deutschen Transsexuellengesetzes. Ein bundesweiter, unabhängiger Arbeitskreis aus diversen trans*- und inter*-Organisationen hat sich im Jahr 2011 mit dem Ziel gegründet, gemeinsame, zentrale Forderungen herauszuarbeiten. Das Konsenspapier zur Reform des Transsexuellengesetzes ist nun vorgestellt worden.
Die Verfasserinnen und Verfasser sprechen sich unter anderem für die Abschaffung der Begutachtungspraxis aus, die das Vorhandensein der Transsexualität eines Menschen anhand von Expertenmeinungen bestätigen soll. Diese Gutachten werden jedoch in der Praxis oftmals auf Grundlage subjektiver Ansichten erstellt und belasten die Betroffenen vor allem psychisch und finanziell. Dass die Begutachtungspraxis abgeschafft werden soll, wird auch in der von der Antidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebene Expertise „Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben" befürwortet. Die Expertise finden Sie hier.
Im Konsenspapier steht weiter, dass der frühere Vorname und Personenstand nach einer erfolgten Änderung nicht mehr offenbart werden darf. Für Betroffene entstünde ansonsten ein permanenter Erklärungsbedarf, der sie in eine Sonderrolle drängen und somit Diskriminierung provozieren würde. Deshalb müsse Betroffenen auch ein Anspruch auf Neuaustellung von Zeugnissen und Urkunden erteilt werden, die ihrem neuen Personenstand entsprechen. Dafür hat sich die Antidiskriminierungsstelle bereits im Jahr 2010 ausgesprochen.
Des Weiteren wird die Schaffung einer dritten Geschlechtskategorie gefordert, was vom Deutschen Ethikrat unterstützt wird und in anderen Ländern bereits Realität ist. So kann in australischen Reisepässen anstelle von „männlich“ oder „weiblich“ auch ein „X“ für „unspecified" oder auch „3. Geschlecht" eingetragen werden. Argentinien geht noch einen Schritt weiter und erlaubt seinen Bürgern, ihr jeweiliges Geschlecht selbst zu bestimmen, ohne, dass dafür eine Hormonbehandlung oder ein chirurgischer Eingriff notwendig sind. Intersexuelle sehen sich darüber hinaus mit dem Problem konfrontiert, dass sie nicht wissen, ob sie sich überhaupt auf das bestehende Transsexuellengesetz berufen können. Deshalb fordert der Arbeitskreis die Aufhebung der Sonderstellung des Transsexuellengesetzes und dessen Integration in bestehendes Recht. Dies würde der stigmatisierenden Wirkung eines Sondergesetzes und der damit einhergehenden Ausgrenzung der betroffenen Personengruppen entgegenwirken.
Das ausführliche Forderungspapier zur Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) finden Sie hier.
Das TSG stammt aus dem Jahr 1981 und wird mittlerweile von vielen Betroffenen und Fachleuten kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte schon mehrfach fest, dass es das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt und somit nicht verfassungskonform ist. Darin wurden u.a. die geschlechtsangleichende Operation und die Fortpflanzungsunfähigkeit als zwingende Voraussetzung zur Geschlechtsänderung aufgehoben.
Weitere Informationen zum Thema
Argentiniens Gesetz zur Geschlechtsidentität
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„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends