Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #21
(29.03.2013, 12:22)jasminchen schrieb: Im Grunde verstehe ich die Deutsche Regelung nicht. Wo ist der Unterschied, ob ein Kind bereits da ist, wenn man sein Geschlecht wechselt, oder wenn es erst gezeugt wird, wenn man schon im anderen Geschlecht lebt. Da müsste mal eine deutsche TS klagen.

Der Unterschied besteht darin, dass in der Geburtsurkunde von Kindern die schon vor der PÄ gezeugt wurden, der Männername des Vaters steht und auch stehen bleibt, wärend es darum geht ob bei einem nach der GA-OP gezeugten Kind der weibliche Name der Vater im Geburtenbuch, und somit in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenn werden muss.
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #22
(29.03.2013, 14:38)Angelika schrieb: ... Der Unterschied besteht darin, dass in der Geburtsurkunde von Kindern die schon vor der PÄ gezeugt wurden, der Männername des Vaters steht und auch stehen bleibt, wärend es darum geht ob bei einem nach der GA-OP gezeugten Kind der weibliche Name der Vater im Geburtenbuch, und somit in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenn werden muss.

Freilich, das ist der eine Unterschied; Aber rechtlich gesehen müsste es doch so sein - auch wenn die Transfrau "im nachhinein" der/die (sorry, dabei sträuben sich meine linguistischen Ohren/Augen) Vater wird -, dass es im Falle einer künstlichen Befruchtung (im Ausland) dennoch ihre Keimzellen sind und sie somit zum "biologischen Vater" wird, der in Österreich per Gesetz Rechte und Pflichten hat... Genauso wie ein Kind das Anrecht hat zu wissen, wer seine biologischen Eltern sind... Oder hab ich da was verschlafen?!
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #23
*Schulterzuck* Ich hasse das deutsche TSG, das bereitet mir nur Probleme. Angefangen mit dem blöden OP-Zwang, der erst 2009 aufgehoben wurde, über diese elenden Gutachten für die VÄ/PÄ bis hin zur Tatsache, daß ich dann wahrscheinlich erstmal klagen darf, wenn ich Kinder haben will.
Dann ist meine Familien- und Lebensplanung eben völlig im Eimer.
Wenns den ganzen Dreck nicht geben würde, würde ich schon jahrelang als Frau leben, aber nein, daß geht ja nicht, weil ich als Transfrau auch eine Familie gründen und Kinder haben will. Aber das Gesetz verbietet mir das, ich könnte kotzen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #24
(29.03.2013, 15:12)Eva_Tg schrieb: ... daß geht ja nicht, weil ich als Transfrau auch eine Familie gründen und Kinder haben will. Aber das Gesetz verbietet mir das, ich könnte kotzen.
Warum sollten sich so perverse Menschen wie TS auch noch vermehren dürfen?
Glaubst du ernsthaft die Gesellschaft und auch der Gesetzgeber will unsereins. 1960 wurden Homosexuelle noch eingesperrt und TS war unbekannt.

Ich an deiner Stelle würde meine PÄ und VÄ machen. Wenn deine Freundin dann irgendwann das Kind auf magische weise empfängt würde ich in die Geburtsurkunde einfach meinen alten männlichen Namen eintragen lassen. Ich weiß schon in Deutschland ist immer alles Korrekt und meine Lösung ist eine österreichische, aber es wird funktionieren und dann sind die Papiere genauso wie bei jeder anderen TS, die ihr Kind vor der PÄ gezeugt hat.
Ich bin nicht mein Körper.
Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum.
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #25
(29.03.2013, 14:56)Bonita schrieb:
(29.03.2013, 14:38)Angelika schrieb: ... Der Unterschied besteht darin, dass in der Geburtsurkunde von Kindern die schon vor der PÄ gezeugt wurden, der Männername des Vaters steht und auch stehen bleibt, wärend es darum geht ob bei einem nach der GA-OP gezeugten Kind der weibliche Name der Vater im Geburtenbuch, und somit in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenn werden muss.

Freilich, das ist der eine Unterschied; Aber rechtlich gesehen müsste es doch so sein - auch wenn die Transfrau "im nachhinein" der/die (sorry, dabei sträuben sich meine linguistischen Ohren/Augen) Vater wird -, dass es im Falle einer künstlichen Befruchtung (im Ausland) dennoch ihre Keimzellen sind und sie somit zum "biologischen Vater" wird, der in Österreich per Gesetz Rechte und Pflichten hat... Genauso wie ein Kind das Anrecht hat zu wissen, wer seine biologischen Eltern sind... Oder hab ich da was verschlafen?!

Stimmt. Das Kind hat Rechtsaansprüche auch gegenüber den biologischen Vater, wie z. B. Erbansprüche, es sei denn, dass es von jemand anderem adoptiert wurde, auf den diese rechte dann übergehen. Der Rechtsanspruch zu wissen wer die biologischen Eltern sind, wird meines Wissens nach auch davon nicht berührt.

Der biologische Vater hat ebenfalls einen Rechtsanspruch. Z. B. das Recht auf Umgang mitdem Kind.

Es wäre zweifellos gesetzeswidrig, wenn die Behörde, nur um keine rechtlich anerkannte Frau in der Rubrik "Vater" eintragen zu müssen, sowohl Vater als auch Kind diese Rechtsansprüche vorenthalten würde.

Die Frage kann also nicht sein ob, sondern wie eine rechtlich anerkannte Transfrau im Geburtenregister einzutragen ist, da sie ja zum Zeitpunkt der Zeugung rechtlich bereits eine Frau war und einen weiblichen Vornamen trug.

Ähnlich ungelöst ist ja auch die Situatioin bei den bestehenden gleichgeschlechtlichen Ehen. Bekommt eine Frau ein Kind, so ist laut Gesetz der Ehemann der Mutter automatisch der Vater. Und das gilt auch noch bis zu einem Zeitraum von 300 Tagen nach der Scheidung (§ 144 ABGB).

Zitat:(1) Vater des Kindes ist der Mann,

1. der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist oder als Ehemann der Mutter nicht früher als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist oder

2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

(2) Würden nach Abs. 1 Z 1 mehrere Männer als Vater in Betracht kommen, so ist derjenige von ihnen Vater, der mit der Mutter zuletzt die Ehe geschlossen hat.

Was nun, wenn der "Ehemann" der Mutter bereits vor der Scheidung rechtlich eine Frau war, und die Mutter von jemand anderem geschwängert wurde?

Die "Ehemann" der Mutter ist ja infolge der GA-OP nachweislich zeugungsunfähig. Nun stellt sich die Frage, ob diese Transfrau die Vaterscaht trotzdem anerkennen könnte, oder wenn es gerade deshalb, weil die Frau schwanger wurde, womit der "Ehebruch" offensichtlich geworden ist, zu eienr Scheidung kommt, und weder die Mutter den biologischen Vater bekannt geben will, noch dieser bereit ist die Vaterschaft anzuerkennen. Muss die Transfrau dann erst das Kind klagen, weil sie ja nicht die Vater sein kann?

All diese Dinge sind nicht geklärt, da die entsprechenden gesetze teilweise so alt sind, dass es zum Zeitpunkt des Erlasses dieser weder GA-OP noch künstliche Befruchtung gegeben hat. Das ABGB z. B. stammt in seinen Grundzügen ausdem Jahr 1811 und ist am 1. Jänner 1812 in Kraft getreten (JGS Nr. 946/1811)
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #26
(29.03.2013, 17:07)jasminchen schrieb: Warum sollten sich so perverse Menschen wie TS auch noch vermehren dürfen?
Glaubst du ernsthaft die Gesellschaft und auch der Gesetzgeber will unsereins. 1960 wurden Homosexuelle noch eingesperrt und TS war unbekannt.

Das war bis zurStrafrechtsreform unter Bruno Kreisky und Christian Broda in den 70er-Jahren noch so. Erst die kleine Strafrechtsreform in der Zeit der SPÖ-Minderheitsregierung vom Jahr 1971, sowie die große Strafrechtsreform, die wegen der Einführung der Fristenlösung nur mit den Stimmen der absoluten Mehrheit der SPÖ beschlossen wurde, und 1975 in Kraft trat, brachte unter Anderem eine Entkriminalisierung der Homosexualität zwischen Erwachsenen.

Mit TS begann man sich in Österreich erst 1981 zu befassen, was zum ersten TS-Erlass von 1983 führte. Also auch noch zur Zeit der SPÖ-Alleinregierung.

(29.03.2013, 17:07)jasminchen schrieb: Ich an deiner Stelle würde meine PÄ und VÄ machen. Wenn deine Freundin dann irgendwann das Kind auf magische weise empfängt würde ich in die Geburtsurkunde einfach meinen alten männlichen Namen eintragen lassen. Ich weiß schon in Deutschland ist immer alles Korrekt und meine Lösung ist eine österreichische, aber es wird funktionieren und dann sind die Papiere genauso wie bei jeder anderen TS, die ihr Kind vor der PÄ gezeugt hat.

Nun, das wird so wohl nicht gehen. Ich weiß nicht wie das in Deutschland wäre, aber vielleiucht kann ich bei der veranstaltung in Potsdam am 24. April ja eine diesbezügliche Frage an die VertreterInnen der Bundestagsparteien stellen, aber in Österreich wäre das eine "falsche Beurkundung durch das Amt" da dieser Name im Zusammenhhang mit der Person des biologischen Vaters ja nicht mehr rechtsgültig ist. Der Standesbamte der das tät, würde sich selbst strafbar machen.

Ich erinnere mich noch gut an das Theater udn den Eiertanz, als ich nach der PÄ eine neue Heiratsurkunde wollte, und es keine Formulare gab, auf denen "Frau" und "Frau" vorgedruckt war. Man konnte mir damals keine Heiratsurkunde ausstellen, um sich als ausstellende Behörde nicht strafbar zu machen.
Zitat

RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #27
(29.03.2013, 14:29)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Ein Versuch irgendeienr Behörde in so einem FAll sich auf das TSG zu berufen und die VÄ,bzw. PÄ rückgängig zu machen, würde im Klagsfall wohl nur zu einer weiteren Aufhebung eines Teils des TSG durch das BVerfG in Karlstruhe führen. [hier auch]

Das denke ich auch.

Das alte Dilemma des in Deutschland schon sehr früh rigoros verrechtlichten Status der Transsexualität. Damit gab es zwar einerseits schon sehr früh einen Anspruch auf PÄ (der in anderen Ländern, darunter Österreich, erst mühsam gerichtlich erstritten werden musste), dafür sind andererseits auch alle in einem heute unzumutbar engen Korsett mit einigen haarsträubenden Rechtsfolgen gefangen, das jetzt ebenfalls, Stück für Stück, mit Hilfe der Gerichte aufgebrochen werden muss. Bzw. man muss darauf warten, dass sich im deutschen Bundestag eine Mehrheit für eine gründliche Reform und Liberalisierung des TSG findet.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #28
Zitat:Nun, das wird so wohl nicht gehen. Ich weiß nicht wie das in Deutschland wäre, aber vielleiucht kann ich bei der veranstaltung in Potsdam am 24. April ja eine diesbezügliche Frage an die VertreterInnen der Bundestagsparteien stellen, aber in Österreich wäre das eine "falsche Beurkundung durch das Amt" da dieser Name im Zusammenhhang mit der Person des biologischen Vaters ja nicht mehr rechtsgültig ist. Der Standesbamte der das tät, würde sich selbst strafbar machen.
Also welcher Name nun behördlich richtig oder falsch ist, dürfte für mich nur das kleinere Problem sein. Das größere Problem ist doch, sofern ich den Gesetzestext richtig verstehe, sobald ich nach der PÄ/VÄ ein Kind zeuge, wird die VÄ/PÄ automatisch unwirksam.
Das heißt, wenn auf dem Standesamt beim Erstellen der Geburtsurkunde gefragt wird, wer der Vater des Kindes ist und ich mich melde, dann wird sicherlich erstmal doof geguckt. Da meine VÄ/PÄ aber nunmal beim Standesamt dokumentiert ist, wird man einsehen, dass ich wirklich der Vater bin, dann wird man aber so handeln müssen wie es im Gesetz steht: Die VÄ/PÄ wird rückgängig gemacht, bei Vater wird mein ursprünglicher, männlicher Vorname eingetragen und alle Dokumente mit meinem weiblichen Vornamen werden ungültig und vor dem Gesetz bin ich dann sofort wieder ein Mann mit einem männlichen Vornamen.
Denn, daß ist doch die Logik, die diesem Gesetz zu Grunde liegt, mit der Zeugung eines Kindes habe ich dann zweifelsfrei bewiesen, daß ich nicht transsexuell bin, also habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf einen weiblichen Vornamen zu führen und als Frau anerkannt zu werden.
Und so wie sich der Gesetzestext ließt, wird das in jedem Fall passieren, ob mit oder ohne GAOP spielt da wohl keine Rolle. Vor dem Gesetz ist man dann eben ein Mann ohne Hoden und Penis.
Wie gesagt dieses Gesetz ist 30 Jahre alt und fußt auf völlig irrwitzigen Annahmen im Bezug auf Transsexuallität und hat die modernen Möglichkeiten der Reproduktionstechnik niemals berücksichtigt.

Ich möchte eine Familie gründen, so wie jeder andere Mensch in Deutschland auch. Ohne einen jahrelangen Rechtsstreit mit Ämtern und Behörden führen zu müssen, nur weil mir aus der Geburt eines Kindes derart nachteilige Folgen entstehen.

Wie soll das überhaupt alles gehen? Wenn ich in 6 Monaten (oder auch ein paar Monate später) meine VÄ/PÄ durch habe und meine Freundin und ich dann in 2 oder 3 Jahren finden, daß es an der Zeit ist Kinder zu kriegen und wir dann ein Kind in die Welt setzen und ich vor dem Gesetz wieder zum Mann werde, wie soll das gehen? Ich habe mir dann ein Leben als Frau aufgebaut, ich kann nicht wieder zurück. Das Gesetz zwingt mich dann etwas zu sein, was ich nicht bin.

@Tanja: Mehrheit? Im Bundestag? Keine der dort vertretenen Parteien interessiert wirklich sich für das TSG oder für die vom Verfassungsgericht empfohlene Reform. Wie gesagt, es sind ja nur ein paar Tausend Leute betroffen, für so wenige Wählerstimmen lohnt sich die Arbeit nicht. Die Grünen leisten ein paar Lippenbekentnisse zur Überarbeitung, aber das war es auch schon. Die Piraten an sich sind für eine Selbstbestimmung der Geschlechtsidenität, aber a) sind sie nicht im Bundestag und b) sind sie blutige Anfänger, niemand würde ernsthaft eine Mehrheit mit denen bilden, um irgendwas zu reformieren.
Nein, auf eine politische Lösung in naher oder mittelnaher Zukunft brauchen wir nicht warten.
Und ich denke ähnliches wird Angelika auch erfahren, sollte sie in Postdam nachfragen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #29
Das ist wirklich ein faszinierendes Thema. Ich hoffe, dass dieser Fall bei mir tatsächlich einmal eintritt. Nicht nur, weil sich mein Kinderwunsch dann erfüllen würde, sondern auch, weil ich dann etwas für die Rechte von Transidenten in Österreich tun könnte.

(29.03.2013, 23:24)Eva_Tg schrieb: Da meine VÄ/PÄ aber nunmal beim Standesamt dokumentiert ist, wird man einsehen, dass ich wirklich der Vater bin, dann wird man aber so handeln müssen wie es im Gesetz steht: Die VÄ/PÄ wird rückgängig gemacht, bei Vater wird mein ursprünglicher, männlicher Vorname eingetragen und alle Dokumente mit meinem weiblichen Vornamen werden ungültig und vor dem Gesetz bin ich dann sofort wieder ein Mann mit einem männlichen Vornamen.

Nun, so wie Angelika das beschreibt, kannst du dich dann sofort auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen, was im Extremfall sogar die entsprechenden Teile des TSG ungültig machen würde.

(29.03.2013, 23:24)Eva_Tg schrieb: Ich möchte eine Familie gründen, so wie jeder andere Mensch in Deutschland auch. Ohne einen jahrelangen Rechtsstreit mit Ämtern und Behörden führen zu müssen, nur weil mir aus der Geburt eines Kindes derart nachteilige Folgen entstehen.

Nun ja, wir haben hier eben eine Vorreiterrolle. Das heißt, dass wir wohl noch um unser Recht werden streiten müssen - du in Deutschland leider noch mehr. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir dennoch im Endeffekt genau das erreichen können, was wir uns wünschen. Natürlich haben wir nicht darum gebeten, so eine Position einzunehmen, aber wir können dadurch auch die Situation all derer, die nach uns kommen, verbessern. Ist doch auch was Schönes.
*** Bitte keine Anfragen mehr bezüglich OP-Bilder von Dr. Schaff. Ich versende diese schon lange nicht mehr. Vielen Dank! ***
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RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #30
Also, ich kann mir schöneres vorstellen als Zeit, Geld und Nerven in etwas reinzustecken, was für andere Menschen selbstverständlich ist.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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